Rechtsprechung
   SG Hamburg, 14.12.2016 - S 10 SO 222/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,54535
SG Hamburg, 14.12.2016 - S 10 SO 222/15 (https://dejure.org/2016,54535)
SG Hamburg, Entscheidung vom 14.12.2016 - S 10 SO 222/15 (https://dejure.org/2016,54535)
SG Hamburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - S 10 SO 222/15 (https://dejure.org/2016,54535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,54535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Justiz Hamburg

    § 74 SGB 12
    Sozialhilfe - Bestattungskosten - islamische Bestattung - Inanspruchnahme von Leistungen eines Bestattungshilfevereins - Bewirtungskosten bei Trauerfeier und Beileidsbesuchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Kosten für die Bestattung des eigenen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung

    Auszug aus SG Hamburg, 14.12.2016 - S 10 SO 222/15
    Bestattungskosten sind mithin von vornherein nur all die Kosten, die aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften resultierend notwendigerweise entstehen, damit die Bestattung überhaupt durchgeführt werden kann oder darf, sowie jene, die aus Maßnahmen oder Handlungen vor oder bis zum Ende des Bestattungsvorganges aus religiösen Gründen erwachsen (BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R -, juris; Greiser, in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 74 Rn. 84).
  • LSG Hamburg, 20.11.2014 - L 4 SO 22/12

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

    Auszug aus SG Hamburg, 14.12.2016 - S 10 SO 222/15
    Derjenige, dem in Erfüllung seiner ordnungsrechtlichen Bestattungspflicht Kosten entstehen, ist auch iSv § 74 SGB XII zur Kostentragung verpflichtet (LSG Hamburg, Urteil vom 20.11.2014 - L 4 SO 22/12 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht