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SG Hamburg, 14.12.2016 - S 10 SO 222/15 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Justiz Hamburg
§ 74 SGB 12
Sozialhilfe - Bestattungskosten - islamische Bestattung - Inanspruchnahme von Leistungen eines Bestattungshilfevereins - Bewirtungskosten bei Trauerfeier und Beileidsbesuchen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Kosten für die Bestattung des eigenen Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R
Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung …
Auszug aus SG Hamburg, 14.12.2016 - S 10 SO 222/15
Bestattungskosten sind mithin von vornherein nur all die Kosten, die aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften resultierend notwendigerweise entstehen, damit die Bestattung überhaupt durchgeführt werden kann oder darf, sowie jene, die aus Maßnahmen oder Handlungen vor oder bis zum Ende des Bestattungsvorganges aus religiösen Gründen erwachsen (BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R -, juris;… Greiser, in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 74 Rn. 84). - LSG Hamburg, 20.11.2014 - L 4 SO 22/12
Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten - …
Auszug aus SG Hamburg, 14.12.2016 - S 10 SO 222/15
Derjenige, dem in Erfüllung seiner ordnungsrechtlichen Bestattungspflicht Kosten entstehen, ist auch iSv § 74 SGB XII zur Kostentragung verpflichtet (LSG Hamburg, Urteil vom 20.11.2014 - L 4 SO 22/12 -, juris).